klasse s
klasse m
klasse a1
klasse a
klasse b
klasse be

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Klasse B

vorgeschriebene Sonderfahrten:

Überlandfahrten:

5 Stunden á 45 min

Autobahnfahrten:

4 Stunden á 45 min

Nachtfahrten:

3 Stunden á 45 min

Klasse Ba

Automatik = Ba, alles wie Klasse B, aber die Ausbildung wird nur auf einem Automatik-PKW durchgeführt und, man darf nach bestandener Prüfung auch N U R Automatik-Kraftwagen führen.

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Klasse BE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, die nicht unter die Fahrerlaubnisklasse B fallen.

Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen L und M mit ein.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen L und M mit ein.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

Überlandfahrten:

Autobahnfahrten:

Nachtfahrten:

3 Stunden á 45 min

1 Stunde   á 45 min

1 Stunde   á 45 min

Klasse A

Klasse AU

Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen A1 und M mit ein.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

Überlandfahrten:

5 Stunden á 45 min

Autobahnfahrten:

4 Stunden á 45 min

Nachtfahrten:

3 Stunden á 45 min

Bei Bewerbern unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25 kW (34 PS).

Klasse A1

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)

Die Fahrerlaubnis schließt die Klasse M mit ein.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

vorgeschriebene Sonderfahrten:

Überlandfahrten:

5 Stunden á 45 min

Autobahnfahrten:

4 Stunden á 45 min

Nachtfahrten:

3 Stunden á 45 min

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH).

Moped, Mokick (Roller) max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbH)

Klasse M

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:

Führerscheinklassen

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ab 06.02.2012

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